Buchhaltungsservice (gem. § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz)
Buchhaltungsservice (gem. § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz)
Wenn Sie Ihre Buchhaltung auslagern möchten, garantieren wir Ihnen einen zuverlässigen Buchhaltungsservice (gem. § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz), der das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle umfasst. Um Ihnen die Liquidität zu sichern, bieten wir Ihnen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie ein effizientes Forderungs- und Verbindlichkeitsmanagement an. All diese Tätigkeiten erfolgen in enger Abstimmung mit Ihnen und Ihrem steuerlichen Berater.
- Vorgespräch und Analyse (kostenfrei)
- Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
- Periodengerechte Buchung von Rückstellungen, Abgrenzungen und Abschreibungen
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Forderungs- und Verbindlichkeitsmanagement
- Auswertungen der Offenen Posten
- Kontenabstimmungen
- Aufarbeiten auch größerer Rückstände
HINWEIS: Wir dürfen wir Sie weder steuerlich noch rechtlich beraten !!!